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VITT e. V.

Verband für Inklusion und Teilhabe in Thüringen e.V. (VITT)

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EUTB – Ostthüringen

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – Ostthüringen
Der Verband für Inklusion und Teilhabe in Thüringen e.V. bietet seit dem 01.04.2018 in Gera sowie in der Region Ostthüringen (Landkreise Altenburg und Greiz) eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung an.

Was ist Teilhabeberatung?
Das Recht auf umfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Teil der Menschenrechte. In Deutschland werden diese Rechte im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgeschrieben und wurden erst kürzlich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geändert und erweitert.

Um diese Teilhaberechte verwirklichen zu können, kann es manchmal sein, dass Teilhabeberechtigte oder deren Angehörige Unterstützung benötigen. Wir möchten mit unserer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung Menschen mit Behinderungen helfen, ihre Rechte aus dem SGB IX kennen zu lernen und zu verwirklichen. Damit sie ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche von und nach umfassender gesellschaftlicher Teilhabe wahr werden lassen können.

Die Beratung erfolgt:

  • personenzentriert – wie möchten Sie in Ihrer individuellen Situation unterstützen und haben keine Standardlösungen (nach Schema F).
  • unabhängig – wir beraten Sie nach Ihren Wünschen. Frei und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.
  • ergänzend – unsere Beratung besteht zusätzlich nebenbei anderen  Beratungsangeboten zur Verfügung.
  • auf Augenhöhe – unsere Berater*innen haben eigene Erfahrungen darin, von der Gesellschaft behindert zu werden und Teilhabeansprüche geltend zu machen (Peer-Prinzip).
  • unter Einbeziehung der ganzen Person – wir reduzieren Sie nicht auf Ihre Einschränkungen oder die medizinische/klinische Diagnose.
  • unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes – Sie dürfen Ihre Angehörigen, Freunde und Assistenten gerne mit einbeziehen!
  • bedingungslos – sowohl im Vorfeld einer Antragstellung auf Teilhabeleistungen als auch als begleitender Prozess während und nach der erfolgreichen oder erfolglosen Antragstellung.
  • kostenlos – die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei.

Wer kann sich beraten lassen?
Die Beratung richtet sich an alle Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen, psychischen und/oder seelischen Erkrankungen und Suchterkrankungen. Gerne beraten wir auch Angehörige, Freunde oder in diesem Bereich tätige Menschen.

Durch wen wird beraten?
Die Beratung erfolgt nach dem Peer-Counseling-Prinzip durch haupt- und ehrenamtliche Berater*innen. Bei Bedarf werden persönliche Assistenz, Gebärdensprachdolmetscher oder technische Hilfsmittel angeboten.

In unseren Beratungsstellen kooperieren wir mit anderen Organisationen der Selbsthilfe und der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. So arbeiten wir eng mit dem Verein zur sozialen und beruflichen Integration e.V. (VSBI e.V.) und dem Zukunft Sozialraum e.V. zusammen.

Wichtig:
Wenn Sie eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in oder eine Assistenz nutzen möchten, informieren Sie uns bitte schon bei der Terminabsprache darüber, da nicht immer jemand vor Ort ist!

Wo wird beraten
Die Beratung erfolgt in unseren EUTB-Beratungsstellen oder wir kommen nach Absprache zu Ihnen nach Hause. Wir beraten Sie aber natürlich auch gerne telefonisch, elektronisch oder per E-Mail. Bei Bedarf ist auch eine Beratung außerhalb unserer Bürozeiten möglich.

Zukünftig werden auch Beratungen an Nebenstellen in Heiligenstadt und Artern angeboten. Wir informieren Sie auf der Webseite über den Beginn, Ort und Öffnungszeiten.


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Fachstelle Teilhabeberatung (FTB)

Die Fachstelle unterstützt fachlich und organisatorisch die regionalen Beratungsangebote.

www.teilhabeplanung.de

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