Teilhabeberatung – EUTB

Das Recht auf umfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Teil der Menschenrechte. In Deutschland werden diese Rechte im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgeschrieben und wurden durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) geändert und erweitert.

 

Um diese Teilhaberechte verwirklichen zu können, kann es manchmal sein, dass Teilhabeberechtigte oder ihre Angehörige Unterstützung benötigen. Wir möchten mit unserer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung Menschen mit Behinderungen und Angehörige helfen, ihre Rechte und Möglichkeiten kennenzulernen und diese zu verwirklichen. Damit sie ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche von und nach umfassender gesellschaftlicher Teilhabe wahr werden lassen können.

 

Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre persönliche Situation, Anliegen und mögliche sozialrechtlichen Ansprüche. Wir unterstützen Sie dabei, sich in der Behördenvielfalt zurechtzufinden.

Die Beratung erfolgt:

  • unabhängig – wir beraten Sie nach Ihren Wünschen. Frei und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern
  • ergänzend – unsere Beratung besteht zusätzlich neben anderen Beratungsangeboten zur Verfügung
  • auf Augenhöhe – unsere Berater:innen haben eigene Erfahrungen darin, von der Gesellschaft behindert zu werden und Teilhabeansprüche geltend zu machen (Peer-Prinzip)
  • ganzen Person – wir reduzieren Sie nicht auf Ihre Einschränkungen oder die medizinische/klinische Diagnose
  • sozialen Umfeld – Sie können Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannte gerne mit in die Beratung einbeziehen
  • bedingungslos – sowohl im Vorfeld einer Antragstellung auf Teilhabeleistungen als auch als begleitender Prozess während und nach der erfolgreichen oder erfolglosen Antragstellung
  • kostenfrei – die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei

Wer kann sich beraten lassen?

Die Beratung richtet sich an alle Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen, psychischen und/oder seelischen Erkrankungen und Suchterkrankungen. Gerne beraten wir auch Angehörige, Freunde oder in diesem Bereich tätige Menschen.

 

Durch wen wird beraten?

Die Beratung erfolgt nach dem sogenannten Peer-Counseling-Prinzip durch haupt- und ehrenamtliche Berater:innen. Bei Bedarf werden persönliche Assistenz, Gebärdensprachdolmetscher oder technische Hilfsmittel angeboten. In unseren Beratungsstellen kooperieren wir mit anderen Organisationen der Selbsthilfe und der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. So arbeiten wir eng mit dem Verein zur sozialen und beruflichen Integration (VSBI) e. V. und dem Zukunft Sozialraum e. V. zusammen.

 

Wichtig:  Wenn Sie eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in oder eine Assistenz nutzen möchten, informieren Sie uns bitte schon bei der Terminabsprache darüber, da nicht immer jemand vor Ort ist!

 

Wo wird beraten

Die Beratung erfolgt in unseren EUTB-Beratungsstellen oder wir kommen nach Absprache zu Ihnen nach Hause. Wir beraten Sie aber natürlich auch gerne telefonisch, per E-Mail oder auch per Videochat. Bei Bedarf ist auch eine Beratung außerhalb unserer Bürozeiten möglich. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit (drohender) Behinderungen sowie ihre Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

EUTB – Erklärfilm