Teilhabeberatung – EUTB

Unser Beratungsangebot

Das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Teil der Menschenrechte. In Deutschland sind diese Rechte im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) verankert und wurden durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) gestärkt.

Um diese Teilhaberechte im Alltag umzusetzen, benötigen Menschen mit Behinderungen oder ihre Angehörigen manchmal Unterstützung.

Mit unserem Beratungsangebot möchten wir Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen dabei unterstützen, ihre Rechte und Möglichkeiten kennenzulernen – und selbstbestimmt zu nutzen.

Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre persönliche Situation, Anliegen und mögliche sozialrechtlichen Ansprüche. Wir unterstützen Sie dabei, sich im Behördendschungel zurechtzufinden.


 

Wer kann sich beraten lassen?

Unser Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen sowie an Personen mit psychischen, seelischen oder Suchterkrankungen. Ebenso können sich Angehörige, Freunde und Fachkräfte an uns wenden.

 



Wie wird beraten?

Die Beratung erfolgt nach dem sogenannten Peer-Counseling-Prinzip: Unsere Berater:innen sind selbst Menschen mit Behinderungen und Erfahrungen, beraten andere Menschen mit Behinderungen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

Unsere Beratungsstellen kooperieren eng mit Organisationen der Selbsthilfe und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit dem Verein zur sozialen und beruflichen Integration (VSBI) e. V. und dem Zukunft Sozialraum e. V..

Bei Bedarf bieten wir eine persönliche Assistenz, Gebärdensprachdolmetscher:in oder technische Hilfsmittel an, um eine barrierefreie Beratung zu ermöglichen.

 



Wo wird beraten?

Die Beratung erfolgt in unseren EUTB-Beratungsstellen oder – bei Bedarf – aufsuchend bei Ihnen zu Hause. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch, per E-Mail oder per Videochat. Bei Bedarf bieten wir Beratungstermine außerhalb unserer regulären Sprechzeiten an.

 


 

Die Beratung erfolgt:

  • unabhängig – wir beraten Sie nach Ihren Wünschen. Unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern
  • ergänzend – unsere Beratung besteht ergänzend neben anderen Beratungsangeboten zur Verfügung
  • auf Augenhöhe – unsere Berater:innen haben eigene Erfahrungen darin, von der Gesellschaft behindert zu werden und Teilhabeansprüche geltend zu machen (Peer-Prinzip)
  • ganze Person – wir reduzieren Sie nicht auf Ihre Einschränkungen oder die medizinische/klinische Diagnose
  • sozialen Umfeld – Sie können Ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannte gerne mit in die Beratung einbeziehen
  • bedingungslos – sowohl im Vorfeld einer Antragstellung auf Teilhabeleistungen als auch als begleitender Prozess während und nach der erfolgreichen oder erfolglosen Antragstellung
  • kostenfrei – die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei

 


 

EUTB – Erklärfilm