Verband für Inklusion und Teilhabe in Thüringen e.V.

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Menschen mit Behinderung sollen leichter Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Seit 2018 gibt es das sogenannte Budget für Arbeit (SGB IX § 61). Das ermöglicht, dass Arbeitgeber Fördergeld bekommen, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen.

Beispiel:
Ein Arbeitgeber kann bis zu 75 % des Brutto-Arbeitslohnes für einen Angestellten mit Behinderung erhalten. Arbeitgeber erhalten das Geld, wenn sie jemanden einstellen, der oder die vorher in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung gearbeitet hat. Oder dort arbeiten könnte.

Im Landkreis Nordhausen gibt es bereits ein positives Praxisbeispiel zum Budget für Arbeit.

NNZ-Artikel vom 20.07.2020

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