Verband für Inklusion und Teilhabe in Thüringen e.V.

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Wenn eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, dann besteht ein Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege.

Für die Verhinderungspflege steht ein Jahresbetrag von 1.612 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann zusätzlich sofern ungenutzt um bis zu 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Die Leistungen der Kurzzeitpflege können nur in bestimmten stationären Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege hingegen ist sehr flexibel einsetzbar. Sie kann zum Beispiel durch nicht erwerbsmäßig pflegende Personen, wie z. B. durch Angehörige, Nachbarn oder Familienunterstützende Dienste erbracht werden.

Sie kann mehrere Wochen am Stück, aber auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege ist aufgrund ihrer flexiblen Einsatzmöglichkeiten die wichtigste Entlastungsleistung in der Pflegeversicherung für pflegende Familien.

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